So lautet unser aktueller Antrag für die zügige Realisierung einer Neugestaltung des Seezugangs:

„Die FGL-Gemeinderatsfraktion beantragt gemäß §34(1) GemO den in der Anlage beigefügten Beschlussantrag zur Klä­rung der weiteren Vorgehensweise bei der Neugestaltung des Seezugangs von der Altstadt zum See und zur besseren städtebaulichen Anbindung der bestehenden Bahnhofsunterführung an die Altstadt und das Seeufer auf die Tagesordnung der Gemeinderatsitzung am 22.11.2016 zu setzen.

Beschlussantrag:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Beschlussvorlage für eine Mehrfachbeauftragung (Planungswettbewerb mit Kostenschätzung)
mit den Planungszielen:

a) eine Brücke zwischen Altstadt und See mit der Möglichkeit im Bereich der Bahnsteige eine Anbindung (Treppen, Aufzüge) zu ermöglichen und

b) eine deutliche städtebaulich verbesserte Anbindung der bestehenden Bahnhofsunterführung an die Altstadt und das Seeufer zu ermöglichen
dem Gemeinderat bis zum 31.01.2017 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die FGL-Gemeinderatsfraktion beantragt gemäß §34(1) GemO den in der Anlage beigefügten Beschlussantrag zur Klä­rung der weiteren Vorgehensweise bei der Neugestaltung des Seezugangs von der Altstadt zum See und zur besseren städtebaulichen Anbindung der bestehenden Bahnhofsunterführung an die Altstadt und das Seeufer auf die Tagesordnung der Gemeinderatsitzung am 22.11.2016 zu setzen.Die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung sind dem Gemeinderat bis spätestens Ende Mai 2017 vorzulegen“.