Stellungnahme zum Gemeinderatsbeschluss vom 09.05.17 Quartier Kapuzinerweg:

Die Ergebnisse des Investorenwettbewerbs für das Kapuzinerareal haben keine andere verantwortbare Entscheidung zugelassen. Das Wettbewerbsverfahren musste wegen der zu massiven Bebauung und der damit einhergehenden Verkehrsprobleme gestoppt und ein Neustart mit stark geänderten Rahmenbedingungen angestoßen werden.

„Augen zu und durch“ war für uns keine verantwortbare Alternative.

Aus Wettbewerbsgründen ist erst nach Beendigung des Verfahrens eine Veröffentlichung der eingereichten Planungen möglich. Wir setzen uns dafür ein, dass die Entwürfe – auch zum besseren Verständnis – den Bürgern vorgestellt werden. Wir sind uns sicher, dass die Entscheidung des Gemeinderates auf ein breites Verständnis in der Bevölkerung treffen wird.

Unsere Gründe für den sofortigen Stopp des Investorenwettbewerbs:

1.   Schon im Vorfeld des Ausschreibungsverfahrens haben wir die viel zu großen Flächenvorgaben (z.B. allein für den Einzelhandel ca. 6.000 qm) kritisiert und auf die hieraus folgende zu massive Bebauung hingewiesen. Mit knapper Mehrheit hat seinerzeit der Gemeinderat diese Bedenken ignoriert und den Wettbewerb mit den großen Flächenvorgaben beschlossen. Die Wettbewerbsergebnisse haben gezeigt, dass besonders die verbindlich vorschrieben Flächenvorgaben zu einer extremen und massiven Riegelbebauung führen würden.

2.   Kein Wettbewerbsteilnehmer konnte die entstehenden Verkehrs- und Parkprobleme im Bereich Klostergasse bis Bahnhofplatz, die besonders durch die vorgesehenen ca. 6 000 qm Verkaufsfläche entstehen, erkennbar lösen. Diese beiden schwerwiegenden Punkte haben uns und der Mehrheit im Gemeinderat keine andere Wahl gelassen. Das Verfahren musste gestoppt werden.

3.   Darüber hinaus sollte im Wettbewerb eine Seeanbindung planerisch vorgesehen werde. Die im Jahr 2015 erarbeitete Ausschreibung basierte auf den Plänen der Seetorquerung als sogenannte Vorzugsvariante. Alle Gestaltungsvorschläge sehen daher, von der Lage her, eine Brückenanbindung an den See ohne Bahnsteigzugang vor. Der aktuell laufende Wettbewerb zur Seeanbindung mit einer Brücke, die auch Möglichkeit einer Bahnsteiganbindung zwingend vorsieht, ist hiermit nicht vereinbar.

Die Wettbewerbsergebnisse haben für uns klar belegt, dass das Kapuzinerareal als Einzelhandelsstandort in dieser extremen Größenordnung nicht geeignet ist und damit der für die Wettbewerbsteilnehmer vorgegebenen Rahmen städtebaulich nicht verantwortbar und tragbar war.

Mit großer Mehrheit wurde unser Antrag angenommen, im Herbst (nach den Ergebnissen des Brückenwettbewerbs und der Entscheidung über die Seeanbindung) für den Bereich vom Kapuzinerareal/Postpakethalle bis einschließlich dem Güterhallen-Areal einen Ideenwettbewerb auszuschreiben und hiermit dann zügig eine städtebaulich schlüssige und angepasste Entwicklung umsetzen zu können.