FGL Beitrag im Hallo Radolfzell am 03.05.2018
Für mehr Umwelt- und Gesundheitsschutz
Gegen den Einsatz von Gyphosat und Neonicotinoid-Insektiziden auf städtischen Flächen
Für den Erhalt der Artenvielfalt tragen auch Kommunen eine große Verantwortung. Siedlungsgebiete sind oft letzte Rückzugsorte für bedrohte Arten, die in der Agrarland-
schaft keinen Lebensraum mehr finden. Wie verschiedene Studien eindrücklich belegen, schwinden im dramatischen Umfang in Deutschland und weltweit unersetzliche Bienen-
und Insekten-Arten, die für das Ökosystem besonders wichtig sind. Von den fast 600 Wildbienen-Arten in Deutschland stehen rund die Hälfte auf der Roten Liste. Früher
häufige Vogelarten sind heute vom Aussterben bedroht. In nur 30 Jahren hat Deutschland 57% aller Feldvögel verloren, bei einzelnen Arten sogar 80 bis 90%. Eine der Hauptursachen ist der Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden und Neonicotinoid-Insektiziden. Neben diesen Gefahren sind Menschen durch das Krebsrisiko, welches durch das Herbizid Glyphosat hervorgerufen wird, direkt betroff Glyphosat ist für Mensch und Umwelt höchst gefährlich. Die krebserregende Wirkung ist durch verschieden internationale Studien belegt.
Die Freie Grüne Liste hat daher im Gemeinderat beantragt, dass die Stadt Radolfzell auf den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden und Neonicotinoid-Insektiziden verzichtet:
1. Bei der Bewirtschaftung und der Pflege der städtischen Flächen der Stadt Radolfzell durch die städtischen Betriebe sowie durch private Unternehmen wird ab sofort der Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden und Neonicotinoid-Insektiziden verboten. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen – falls
diese bisher beantragt und genehmigt wurden – werden zukünftig bei den Landesbehörden nicht mehr beantragt.
2. Beim Abschluss neuer Pachtverträge für städtische landwirtschaftliche Flächen und Gärten und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel zum Verbot von glyphosathaltigen Herbiziden und Neonicotinoid-Insektiziden eingefügt. Diese Vorgabe wird auch bei bestehenden Verträgen umgesetzt, die sich automatisch verlängern.
3. Gemeindliche Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das geltende Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Mittel auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.
Bundesweit sind bereits über 90 Städte ganz oder teilweise pestizidfrei, einige von ihnen sogar schon seit über 20 Jahren. Schließen wir uns an und werden auf den Flächen der Stadt Radolfzell – gemäß dem Vorsorgeprinzip – unserer Mitverantwortung für die Umwelt und den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger gerecht.