FGL Beitrag im Hallo Radolfzell am 06.09.2018
Für eine gute Baukultur in Radolfzell
Zwischen Nachverdichtung und Denkmalschutz.
Zur Umsetzung einer flächensparenden Siedlungsentwicklung ist die Innenentwicklung ein wesentlicher Baustein. Die Potenziale für eine Nachverdichtung liegen vor allem in der Aktivierung von Baulücken, Brachflächen, leerstehenden Gebäuden und mindergenutzten Grundstücken.
Eine Nutzung der Innenentwicklungs- und Nachverdichtungspotenziale im Siedlungs-bestand hat entscheidende Vorteile:
Stärkung der Innenstadt, innerörtliche Belebung und Aufwertung, Verjüngung überalterter Strukturen, bessere Auslastung vorhandener Infrastrukturen und die Durchmischung der Quartiere.
Trotz vieler Vorteile ist bei der praktischen Umsetzung ein besonderes Augenmerk auf eine angemessene Weiterentwicklung der historischen Bausubstanz und der sozialen Quartiersentwicklung zu legen. Den Konflikt zwischen Nachverdichtung und den Erhalt der Gartenstadtsiedlung hätten wir daher gerne mit dem eingebrachten interfraktionellen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans bei der Ratoldusstraße angemessen gelöst.
Der Grundgedanke des Antrags war, dass auf der einen Seite der städtebauliche Gartenstadtcharakter des Quartiers und seine Struktur gesichert und auf der anderen Seite dem berechtigten Wunsch nach Schaffung von mehr Wohnraum im Quartier Rechnung getragen werden.
Der Gartenstadtbewegung liegt ein zutiefst sozialer Gedanke zugrunde, der sich im Städtebau wiederspiegelt. Es wäre für die Stadt wichtig diesen Gedanken zu bewahren und auch weiter zu entwickeln. Sicher sind viele Gebäude und Gärten seit ihrer Entstehung vor fast hundert Jahren stark verändert und überformt worden, so dass der Denkmalschutz nicht mehr greifen kann. Die städtebauliche Idee sollte trotzdem gesichert werden.
Zu viel historische Bausubstanz ist in Radolfzell schon verloren gegangen.
Gerade in unmittelbarer Nähe sind an der Schwertstraße / Bleichwiesenstraße Ende des 20. Jahrhunderts Gebäude abgerissen und durch gesichtslose Neubauten ersetzt worden. Diese Gebäude mit Wohnungen für Arbeiter wurden im frühen 20. Jahrhundert errichtet und durch den Abriss wurde die Stadtstruktur negativ verändert und ein Zeitzeugnis ist verloren gegangen.
Der interfraktionelle Antrag ist zwar nicht beschlossen worden, aber es wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Planung über das Quartier gelegt. Außerdem wurde beschlossen, dass die unterschiedlichen Interessen der Anwohner durch ein durch die Stadtverwaltung begleiteten runden Tisch vermittelt werden. Dies ist sehr positiv.
Wir hoffen, dass man durch die angestoßene Diskussion in Zukunft historische Bausubstanz in Radolfzell sensibler behandelt und nicht nur streng entlang der Paragrafen des Baugesetzbuchs und der Landesbauordnung geurteilt wird.
Eine gute Baukultur wäre das Ziel!
Ihre FGL-Fraktion