In einer unklaren Zeit ist eine finanzielle Klarheit für Eltern notwendig

Sämtliche Schulen und Kindertageseinrichtungen sind seit dem 17. März geschlossen um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern. Die Kitas bleiben – bis auf eine erweiterte „Notbetreuung“ – möglicherweise noch bis Mitte Juni oder gar noch länger geschlossen. Damit gibt es für die Kleinen und Kleinsten und deren Eltern derzeit nur das Prinzip Hoffnung.

Für die Kinder und die berufstätigen Eltern stellen die Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Schulen eine extreme Belastung dar, die oftmals mit Lohneinbußen und mit existentiellen Sorgen verbunden sind. Viele Eltern müssen ihre Erwerbstätigkeit am Arbeitsplatz oder im Homeoffice mit gleichzeitiger Betreuung ihrer Kinder bewerkstelligen.

Für geschlossene Kindertageseinrichtungen und Kinderzeit dürfen keine Elternbeiträge erhoben werden

Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, die Eltern in Ungewissheit darüber zu lassen, ob sie – trotz geschlossener Kitas und Kinderzeit – die bisher vorläufig ausgesetzten Ge­bühren für April, Mai und darüber hinaus doch noch bezahlen müssen. Ebenso ist es unverantwortlich, die freien Träger der Kindertageseinrichtungen darüber im Unklaren zu lassen, ob und in welchem Umfang die Gebühren­ausfälle ihrer Kitas ersetzt werden.

Eigentlich müsste es unstrittig sein, dass von den Eltern keine Gebühren für nicht angebotene Kinder­tagesbetreuung und Kinderzeit entrichtet werden muss: Wenn keine Leistungen erbracht werden, dann darf natürlich auch keine Gebühren verlangt werden.

Zur Sicherung der vorhandenen Betreuungsvielfalt in den Kindertageseinrich­tungen müsste es ebenso un­strittig sein, dass den freien Trägern für die Zeit der angeordneten Schließung der Kitas von der Stadt ein angemessener Ausgleich der wegfallenden Gebühren erstattet wird.

Es ist nicht fair, die Eltern und die freien Träger weiter im Ungewissen zu lassen

Die Stadtverwaltung hat die Vorläufigkeit der Gebührenaussetzung damit begründet, dass sie zunächst die Entscheidungen des Landes an einer Beteiligung an den Ausfallkosten abwarten möchte und eine abschließende Entscheidung über die Erhebung bzw. einen Erlass dann zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden soll.

Mittlerweile unterstützt das Land die Kommunen mit einem 200 Mio. € Sonderprogramm, um einen Erlass der Elternbeiträge der geschlossenen Kindertageseinrichtungen – auch der freien Träger – im März, April und Mai zu ermöglichen.

Die FGL Fraktion hat aus all diesen Gründen im Gemeinderat beantragt, dass durch die staatlich verordnete Schließung von Kitas und Kinderzeit für die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen dürfen und die freien Träger der Kitas einen verlässlichen Ausgleich für die wegfallenden Gebühren erhalten.

Ihre FGL Fraktion