Die weitere Umwandlung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen verhindern

Der Mangel an bezahlbaren Wohnraum hat sich verschärft
Mit der „Wohnraumanalyse der Stadt Radolfzell“ vom März 2021 wird zum wiederholten Male belegt, dass Radolfzell seit Jahren ein sich verschärfendes Wohnraumproblem hat: Wegen des Nachfrageüberschusses sind Wohnungen in Radolfzell knapp und teuer und für Wohnungssuchende ist es schwierig, erschwinglichen Wohnraum im Stadtgebiet zu finden“. Bereits vor drei Jahren hatte die FGL einen Antrag auf Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft zur langfristigen Schaffung von bezahlbaren Mietwohnungen gestellt. Leider waren damals der OB und die Gemeinderatsmehrheit dagegen. In der Folge wurden dann zumindest die Baulandpolitischen Grundsätze für Neubaugebiete um eine Quote für die Schaffung geförderten Mietwohnungsbau ergänzt. Wenn auch nur zeitlich begrenzt, könnte sich hierdurch die Lage mittelfristig verbessern. Aktuell hilft das aber nicht. Ebenfalls vor über drei Jahren wurde auf Antrag der FGL eine Stelle für Flächen- und Wohnraum-Management vom Gemeinderat beschlossen. Ausgeschrieben wurde diese Stelle von der Stadtverwaltung aber erst vor wenigen Wochen.

Ein Zweckentfremdungsverbot ist überfällig

Verschärft wird die Situation in Radolfzell durch die vermehrte Umwandlung von bestehenden Mietwohnungen in Ferienwohnungen und über Online-Portale wie Airbnb. Konstanz, Überlingen, Bodman-Ludwigshafen und Sipplingen haben auf diese ungute Entwicklung schon vor Jahren reagiert und Satzungen zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum erlassen. Die in Konstanz seit 2015 gültige Zweckentfremdungssatzung hat sich als wirksames Instrument herausgestellt. Die Zahl der dem Wohnungsmarkt wieder zugeführten, ursprünglich zweckentfremdeten oder leerstehenden Wohnungen erhöhte sich seit Inkrafttreten der Satzung auf inzwischen 129 Wohneinheiten. Viele andere Umnutzungen wurden bereits im Vorfeld verhindert und die Zahl der Zweckentfremdungsanträge in Konstanz ist seither stark zurückgegangen. Mit der seit Februar 2021 verbesserten Landesgesetzgebung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum wird die Wirksamkeit der bisherigen Regelungen verbessert, da nun in der örtlichen Satzung auch eine Auskunftspflicht durch Besitzer, Verwalter und Vermittler sowie Betreibern von Internetportalen in Zusammenhang mit der Anbietung von Ferienwohnungen, eine Registrierungspflicht aller Ferienwohnungen bei der Gemeinde sowie eine Anzeigepflicht für jede einzelne Überlassung von Wohnraum an wechselnde Nutzer möglich ist. Die FGL Fraktion reagiert hierauf und hat in den Gemeinderat einen Antrag zum Erlass einer Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Radolfzell eingebracht.

Bitte bleiben Sie weiterhin achtsam! Ihre FGL Fraktion